Nebenkosten-Anwalt
100 % kostenlos in der Testphase

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft.1 Ihre auch?

Laden Sie Abrechnung und Mietvertrag hoch — ein Handyfoto genügt. Ein Volljurist prüft Ihre Abrechnung und Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung mit den Punkten, die Sie bei Ihrem Vermieter hinterfragen können.

Keine Zahlungsdaten, kein Abo, keine Verpflichtung. Die Zahl der Testplätze ist begrenzt.

¹ Nach Schätzung des Deutschen Mieterbunds ist etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Quelle: Deutscher Mieterbund e. V.

  • Auch wenn Sie schon bezahlt haben — Einwendungen sind bis zu 12 Monate möglich.
  • Auch bei Umzug oder verspäteter Abrechnung — Fristen prüfen wir mit.
  • Handyfoto genügt — kein Scanner, kein Papierkram.

So funktioniert’s

In vier Schritten zur Ersteinschätzung

Sie brauchen weder Scanner noch Aktenordner — Fotos mit dem Handy reichen.

Das sollten Sie bereithalten: Ihre Nebenkostenabrechnung und Ihren Mietvertrag — jeweils alle Seiten, Handyfotos genügen.

  1. Unterlagen hochladen

    Nebenkostenabrechnung und Mietvertrag hochladen oder abfotografieren — ein Handyfoto reicht. Mehr brauchen wir zunächst nicht: Falls einzelne Belege nötig sind, fragen wir gezielt nach.

  2. Eckdaten angeben

    Abrechnungsjahr und das Datum, an dem die Abrechnung bei Ihnen ankam — daraus ergibt sich, welche Fristen für Sie laufen.

  3. Kontaktdaten & Einwilligung

    Name und E-Mail angeben und die Einwilligung zur Datenverarbeitung bestätigen — jederzeit widerrufbar.

  4. Wissen, woran Sie sind

    Sie erhalten per E-Mail eine von einem Volljuristen geprüfte Ersteinschätzung: welche Positionen angreifbar sind, welche Fristen gelten und wie Sie gegenüber Ihrem Vermieter vorgehen können.

Ihr Ergebnis

So sieht Ihre Ersteinschätzung aus

Muster — beispielhafte, vereinfachte Befunde. Ihre Ersteinschätzung bezieht sich konkret auf Ihre Unterlagen.

  • Klar statt Juristendeutsch: Sie sehen Punkt für Punkt, was auffällig ist — und warum.
  • Konkret: Sie erfahren, welche Positionen Sie beim Vermieter hinterfragen können und welche Fristen gelten.
  • Geprüft: Jede Ersteinschätzung wird von einem Volljuristen freigegeben und kommt per E-Mail zu Ihnen.
Jetzt kostenlos prüfen lassen

Leistungsumfang

Was die kostenlose Ersteinschätzung umfasst

Eine sorgfältige Durchsicht der Punkte, an denen Nebenkostenabrechnungen typischerweise angreifbar sind — jede Ersteinschätzung von einem Volljuristen geprüft.

Fristen & Form

  • Prüfung der gesetzlichen Fristen

    Hat Ihr Vermieter die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten eingehalten — und wie lange können Sie noch Einwendungen erheben?

  • Formelle Richtigkeit

    Enthält die Abrechnung alle Mindestangaben — Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Ihren Anteil, Ihre Vorauszahlungen — nachvollziehbar dargestellt?

  • Rechnerische Prüfung

    Stimmen Summen, Anteile und der Abzug Ihrer geleisteten Vorauszahlungen — oder ergibt die Nachforderung rechnerisch keinen Sinn?

Inhalt & Umlage

  • Umlegbarkeit der Positionen

    Dürfen die abgerechneten Kostenarten nach der Betriebskostenverordnung überhaupt auf Mieter umgelegt werden — oder verstecken sich Verwaltungs- und Instandhaltungskosten darin?

  • Abgleich mit dem Mietvertrag

    Wurden nur Kosten umgelegt, die in Ihrem Mietvertrag vereinbart sind — und stimmt der vereinbarte Verteilerschlüssel mit dem verwendeten überein?

  • Prüfung des Verteilerschlüssels

    Ist der Schlüssel — etwa Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch — korrekt angewandt und rechnerisch richtig auf Ihre Wohnung umgelegt?

Verbrauch & Auffälligkeiten

  • Heiz- und Warmwasserkosten

    Wurden die Grundregeln der Heizkostenverordnung beachtet — etwa die vorgeschriebene verbrauchsabhängige Abrechnung?

  • Plausibilitäts-Check

    Fallen einzelne Positionen aus dem Rahmen — etwa ungewöhnlich hohe Beträge oder starke Sprünge gegenüber der Vorjahresabrechnung, sofern eine Vorjahresabrechnung vorliegt?

Offen gesagt

Was Sie über diese Prüfung wissen sollten

Ihre Abrechnung und Ihr Mietvertrag sind Vertrauenssache. Deshalb sagen wir klar, wer prüft, wer dahinter steht — und was mit Ihren Daten passiert.

Von einem Volljuristen geprüft

Jede Ersteinschätzung wird von einem Volljuristen geprüft und freigegeben, bevor sie Sie erreicht. Technik unterstützt uns bei der Auswertung — die juristische Bewertung und die Freigabe übernimmt immer ein Mensch.

Wer dahinter steht

Nebenkosten-Anwalt wird von Zahid Akcay betrieben, Volljurist aus Frankfurt am Main. Das Angebot befindet sich in einer privaten, unentgeltlichen Testphase: Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung — kein Mandat, keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, keine Folgeverpflichtung.

Ihre Daten, Ihre Kontrolle

Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung Ihrer Abrechnung verwendet und nach 90 Tagen gelöscht. Vor dem Absenden informieren wir Sie transparent über die Datenverarbeitung, und Sie willigen aktiv ein — jederzeit widerrufbar. Details in der Datenschutzerklärung, Anbieterangaben im Impressum.

Noch Fragen?

Antworten auf die häufigsten Fragen

Falls etwas offen bleibt: Schreiben Sie uns einfach an info@nebenkosten-anwalt.de.

Was kostet die Prüfung?

Nichts. Die Prüfung läuft derzeit als private, unentgeltliche Testphase — es gibt keine Gebühren, kein Abo und keine versteckten Kosten. Sie gehen mit dem Hochladen Ihrer Unterlagen keinerlei Verpflichtung ein.

Welche Unterlagen brauche ich?

Ihre aktuelle Nebenkostenabrechnung und Ihren Mietvertrag — der Vertrag ist wichtig, weil dort Umlageschlüssel und vereinbarte Kostenarten stehen. Ein Handyfoto genügt, Sie brauchen keinen Scanner.

Weitere Belege brauchen Sie nicht vorab. Sollte die Prüfung einzelne Unterlagen zusätzlich erfordern, melden wir uns gezielt bei Ihnen.

Wer prüft meine Abrechnung?

Die Auswertung wird technisch unterstützt, die juristische Einschätzung und die Freigabe übernimmt ein Volljurist. Keine Ersteinschätzung verlässt das Haus ungeprüft.

Wie läuft die Prüfung ab — und wie lange dauert sie?

Ihre Unterlagen werden strukturiert vor-ausgewertet; anschließend prüft ein Volljurist die Ersteinschätzung und gibt sie frei. Wir melden uns zeitnah per E-Mail — ein festes Zeitversprechen geben wir in der Testphase bewusst nicht.

Ich habe die Nachzahlung schon bezahlt. Lohnt sich die Prüfung trotzdem?

Ja, das kann sich lohnen. Eine Zahlung bedeutet nicht, dass Sie die Abrechnung anerkannt haben. Für Einwendungen gilt grundsätzlich eine Frist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung — ob Sie noch in diesem Zeitfenster liegen, gehört zu den ersten Punkten, die wir prüfen.

Was prüfen Sie — und was nicht?

Wir prüfen Fristen, formelle Richtigkeit, Umlegbarkeit der Positionen, den Abgleich mit Ihrem Mietvertrag, Verteilerschlüssel und die rechnerische Plausibilität — den vollen Umfang finden Sie oben unter Leistungsumfang.

Was wir nicht leisten: eine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne oder eine Vertretung gegenüber Ihrem Vermieter. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung, mit der Sie selbst entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung Ihrer Abrechnung verarbeitet. Zur inhaltlichen Auswertung werden sie an das KI-Modell Claude von Anthropic (USA) übermittelt — darauf weisen wir vor dem Absenden ausdrücklich hin, und Sie willigen aktiv ein. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Bin ich danach zu irgendetwas verpflichtet?

Nein. Sie erhalten die Ersteinschätzung und entscheiden selbst, ob und wie Sie sie nutzen. Es entsteht kein Vertrag, kein Mandat und keine Zahlungspflicht — auch kein „Trinkgeld" oder Ähnliches.

Werfen wir gemeinsam einen Blick auf Ihre Abrechnung.

Kostenlos, unverbindlich und ohne Papierkram — laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Jetzt prüfen lassen